Umsetzung der Energiepreisbremsen ist eine Herausforderung
Neue Abschlagsberechnungen der Stadtwerke Vlotho verzögern sich.
Vlotho.- Am 1. März 2023 startet die Strom- und Gaspreisbremse, mit der die Bundesregierung die Privathaushalte finanziell bei den hohen Energiekosten entlasten will. Die Preisbremsen gelten sogar rückwirkend ab Januar 2023. Doch die dafür notwendige Umstellung der Abrechnungssysteme stellt IT-Dienstleister bundesweit vor große Herausforderungen. Auch bei den Stadtwerken Vlotho wird sich der Versand der Anschreiben mit der Ausweisung der neuen Abschlagszahlungen deshalb verzögern. Die Entlastungen werden die Stadtwerke-Kundinnen und -Kunden dennoch im vollen Umfang erreichen.
Die Strom- und Gaspreisbremsen sehen vor, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher für jeweils 80 Prozent ihres Vorjahresverbrauches „gedeckelte“ Preise bezahlen: Beim Gaspreis zahlen sie maximal 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh), beim Strom liegt die Preisbremse bei 40 Cent pro Kilowattstunde. Für Energiemengen, die darüber hinaus genutzt werden, fällt der normale Arbeitspreis an.
Auch die Vlothoer Stadtwerke-Kundinnen und -Kunden werden von den Preisbremsen profitieren – das Stadtwerke-Team setzt alle von der Bundesregierung vorgesehenen Maßnahmen um. „Allerdings können wir unsere Haushaltskundinnen und -kunden nicht wie vorgesehen zum 1. März 2023 über ihre Vergünstigungen und die neuen Abschlagszahlungen informieren“, bedauert Stadtwerke-Geschäftsführer Bernd Adam. „Unsere IT-Dienstleister arbeiten daran, diese Änderungen in unseren Abrechnungssystemen abzubilden – doch die komplexen Vorgänge erfordern einen hohen zeitlichen Aufwand. So werden unsere Anschreiben voraussichtlich Mitte bis Ende März unsere Kundinnen und Kunden erreichen. Sollte uns dieses nicht fristgerecht gelingen, setzen wir die Abschläge notfalls zunächst aus.“
Womit die Vlothoer Stadtwerke-Kundinnen und -Kunden rechnen können?
Die berechneten Entlastungsbeträge für Januar und Februar werden bei allen Kundinnen und Kunden vom März-Abschlag abgezogen. Auch auf die Folgemonate wirken sich die errechneten Preisdeckel für Strom und Gas entsprechend preismindernd aus.
Das Stadtwerke-Team passt die Abschläge für alle Kundinnen und Kunden automatisch an. Wer den Stadtwerken ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, muss also nichts weiter tun. Die weiteren Privatkundinnen und -kunden sollten nach Eingang des Schreibens ihre Überweisungen und Daueraufträge entsprechend anpassen.
„Sollten die Energiepreise dauerhaft fallen, werden wir selbstverständlich auch unsere Preise für Strom und Gas wieder absenken – das gehört zu unserer fairen Preispolitik“, berichtet Bernd Adam. „Doch zugleich bleibt es nach wie vor wichtig, wirksam Energie einzusparen. Nur so lässt sich zurzeit die finanzielle Mehrbelastung abmildern. Auf unserer Homepage halten wir dafür vielfältige Energiespartipps bereit.“