Änderungen bei An- und Abmeldungen in der Strombelieferung
Änderungen bei An- und Abmeldungen in der Strombelieferung
Die Stadtwerke Vlotho GmbH weist darauf hin, dass ab dem 06.06.2025 neue gesetzliche Regelungen in Kraft treten, die den Wechsel des Energieanbieters vereinfachen sollen.
Diese neuen gesetzliche Bestimmungen beinhalten aber auch, dass An- und Abmeldungen, z. B. bei Umzügen nicht mehr 6 Wochen rückwirkend, sondern nur noch in die Zukunft erfolgen können.
Um einen reibungslosen Ablauf bei Umzügen zu gewährleisten empfiehlt Bernd Adam, Geschäftsführer der Stadtwerke Vlotho GmbH, den entsprechenden Energielieferanten mindestens zwei Wochen vor dem Termin der An- oder Abmeldung zu informieren. Entfällt diese Information, bleibt der Stromzähler unter Umständen weiter auf den Namen des bisherigen Kunden angemeldet, und dieser trägt dann auch die Kosten bis zur tatsächlichen Abmeldung.
Kerstin Sudhoff, Kundenbetreuerin für VlothoStrom, bittet daher, die Stadtwerke Vlotho GmbH über An- und Abmeldungen, die im Zeitraum vom 23.05.2025 bis zum 15.06.2025 erfolgen sollen, noch diese Woche zu informieren.